Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber betraut die FG Energy Solutions GmbH, Sternbergstraße 8, 93047 Regensburg (im Folgenden „FG“) mit der Wahrnehmung seiner Strom- bzw. Gas-Angelegenheiten. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf die Betreuung der Verträge zu der aktuellen in dem Auftrag angegebenen oder nachträglich vom Auftraggeber mitgeteilten Zählernummer und den künftigen, von FG vermittelten Verträgen.

2. Leistungen durch FG

FG analysiert die Strom- bzw. Gaslieferverträge der Kunden (Auftraggeber) auf Grundlage deren Nutzungsverhaltens sowie des bestehenden Preisgefüges. FG wird den Strom- bzw. Gasvertrag des Auftraggebers während dessen Laufzeit beobachten und jeweils zum nächst möglichen Zeitpunkt umstellen, bestehende Verträge kündigen und/oder neue Verträge abschließen, wenn  unter Zugrundelegung des bisherigen Verbrauchs für den Auftraggeber Einsparpotential realisiert werden kann. Grundsätzlich geschieht dies auf Basis einer regelmäßigen und ausgewogenen Marktbetrachtung, wobei FG mehrere in der Region des Auftraggebers angebotene Strom- und Gastarife verschiedener marktführender Anbieter in die Marktbetrachtung miteinbezieht. Aufgrund der großen Vielzahl von Angeboten können bei diesem Marktvergleich aber nicht alle am Markt vorhandenen Angebote berücksichtigt werden. Insbesondere werden in die Marktbetrachtung solche Tarife nicht einbezogen, bei denen die Leistung des Energieversorgers gegen Vorkasse angeboten wird (Prepaid). Geschuldet ist daher nicht die Umstellung des Auftraggebers in den objektiv günstigsten Strom- bzw. Gastarif in seiner Region, sondern die Verbesserung seines bestehenden Tarifs durch Realisierung von Einsparpotential auf Grundlage der Tarife, die FG in seinem Portfolio berücksichtigt. 

3. Vollmacht

Zur Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers und zur wirksamen Abgabe 
notwendiger Willenserklärungen erteilt der Auftraggeber der FG die dafür erforderliche Vollmacht durch umseitige Vollmachtsurkunde und beauftragt diese.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber stellt FG alle für seine Tätigkeitsdurchführung erforderlichen Unterlagen, insbesondere Vertragsdaten zu bestehenden Strom- bzw. Gaslieferverträgen und die notwendigen Informationen vollständig zur Verfügung. Der Auftraggeber teilt FG insbesondere seinen jeweiligen Energieverbrauch aus dem letzten Vertragsjahr mit, sowie den zuletzt für seinen Energielieferungsvertrag geltenden Grundpreis und den Arbeitspreis. Änderungen zeigt der Auftraggeber unverzüglich gegenüber FG an. Im Fall eines Umzugs teilt der Auftraggeber FG die neue Anschrift sowie die zugehörte Zählernummer nach Möglichkeit 4 Wochen vor dem Umzug mit. Hat der bisherige Energieversorger bereits eine Preiserhöhung angekündigt, so hat der Auftraggeber hierüber ebenfalls umfassend Auskunft zu erteilen.

b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrags neben FG keine weiteren Energieberater oder Energiemakler mit der Erbringung einer Leistung zu beauftragen, die dem Gegenstand dieses Vertrages entspricht.

5. Vertragsdauer/Kündigung

a) Dieser Vertrag wird wirksam mit seiner Unterzeichnung. Er hat keine Grundlaufzeit.

b) Der Vertrag ist jederzeit kündbar mit einer Frist von 4 Wochen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail: info@switch-clever.de, WhatsApp: 0170/9881361 (Foto), Fax: 0941/20000991 oder auf dem Postweg).

c) Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für FG insbesondere dann vor, wenn FG feststellen sollte, dass eine Verbesserung der Energielieferverträge des Auftraggebers nicht möglich ist; ferner dann, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung seinen Mitteilungspflichten nach Ziffer 4a) schuldhaft nicht nachkommt und dadurch die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages nicht möglich ist.

d) Eine Kündigung des Vertrags hat keine Auswirkungen auf bereits vorgenommene Änderungen der bestehenden Strom- bzw. Gaslieferverträge.

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht wie folgt zu

6. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FG Energy Solutions GmbH, Sternbergstraße 8, 93047 Regensburg, E-Mail: info@switch-clever.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

7. Wechselprämien und Provisionszahlungen von Energieversorgungsunternehmen

a) Sofern Energieversorgungsunternehmen dem Auftraggeber aufgrund des Vertragswechsels Wechselprämien anbieten, stehen diese Prämien in voller Höhe dem Auftraggeber zu.

b) Sofern Energieversorgungsunternehmen für die Vermittlung von Neukunden Provisionszahlungen ausloben, stehen diese Provisionszahlungen FG zu. Aus diesem Grund ist der Switch-Clever-Service für den Auftraggeber kostenfrei.

8. Haftung

a) FG haftet für die Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht). Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet FG in voller Höhe, ebenso für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet FG für eine Verletzung von Vertragspflichten nicht.

b) Der Auftraggeber haftet entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

9. Datenschutzhinweise

Nutzung von Daten zur Vertragsabwicklung

Die FG ist Verantwortliche im Sinne des BDSG. FG nimmt Aufträge nur an, wenn der Auftraggeber seinen Vor- und Nachnamen, seine Postanschrift, die Zählernummer, die Kundennummer, sein derzeitiges Energieversorgungsunternehmen, den Arbeitspreis, den Verbrauch, die für den maßgebenden Zahlungsweg erforderlichen Bankinformationen und seine Telefon-
nummer mitteilt. Die in der Bestellmaske als erforderlich gekennzeichneten Angaben benötigt FG für die Bearbeitung der Bestellung, den Abschluss und die Erfüllung des Vertrags mit dem Auftraggeber. FG speichert und nutzt diese Angaben zu den genannten Zwecken. Dies schließt Bonitätsanfragen und die zur Vertragsabwicklung erforderliche Weitergabe von Daten, insbesondere auch Bankdaten, ausschließlich an Dienstleister (z.B. Energievergleichsportale) und Energieversorger ein. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Seite Datenschutz.

10. Schlussbestimmungen

a) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. 
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

b) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser 
Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die 
gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

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